Weil sie einfach schön und notwendig sind
Das Land Niedersachsen gewährt Familien mit geringem Einkommen finanzielle Zuwendung für einen Familienerholungsurlaub.
Wir berechnen die Anspruchsberechtigung und übernehmen die Antragstellung. Bei Bewilligung zahlen wir den Zuschussbetrag an die Familie aus.
Gefördert werden Maßnahmen von mindestens 7 und höchstens 14 Übernachtungen
- für Familien mit mindest. 2 Kindern für die Kindergeld bezogen wird
- für Einelternfamilien ab 1 Kind für das Kindergeld bezogen wird
- Familien mit 1 behindertem Kind für das Kindergeld bezogen wird
Es werden nur Maßnahmen bezuschusst, die mit allen Familienmitgliedern an einem festen Urlaubsort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verbracht werden.
Die Zuwendungen betragen je Verpflegungstag bis zu:
- € 10,00 für jedes Elternteil
- € 15,00 je Kind
- € 15,00 zusätzlich bei Behinderung (Behindertenausweis)
- € 5,00 zusätzlich für Alleinerziehende